AGB

Allgemeine Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen

Feuerwehrpläne werden gemäß den Vorgaben der DIN 14095 sowie ggf. von zusätzlichen Anforderungen der örtlichen Brandschutzdienststellen und / oder Feuerwehren erstellt. Der Plansatz enthält grundsätzlich einen Übersichtsplan / Lageplan, die Geschosspläne und eine Objektbeschreibung. Zusätzlich erläuternde, objektspezifische Grundrisszeichnungen und / oder Übersichtspläne können von den örtlichen Behörden gefordert werden.

Die Feuerwehrpläne werden auf Grundlage von digitalen Zeichnungen (pdf-Dateien und dwg- / dxf-Dateien als offenes Format) erstellt, die der Auftraggeber bzw. dessen Vertretung dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt. Im Zuge einer örtlichen Begehung werden alle benötigten Informationen aufgenommen und die Zeichnungen auf Aktualität geprüft. Um die Kontaktdaten einer ortskundigen Begleitperson (z.B. Betriebsleiter, Hausmeister) wird gebeten. Nach Einholung der erforderlichen Unterlagen und der benötigten Informationen erfolgt die Erstellung / Bearbeitung der Feuerwehrpläne in Abstimmung mit der Bauherrenschaft oder dessen Vertretung und der örtlichen Behörden. Die Bearbeitungszeit ab Eingang der Auftragsbestätigung bis Abgabe bzw. Druckfreigabe soll bis maximal 6 Kalenderwochen dauern.

Im Angebotspreis sind die erforderlichen Arbeitsmittel, die Sachkundigen- und Bauzeichnerstunden, Anfahrtskosten bis zu einer Entfernung von 20 km, die Vervielfältigungskosten in Papierform sowie sämtliche Korrespondenz-, Porto- und Zustellungskosten enthalten. Laminierte und / oder eingerahmte Plansätze können gegen Preisaufwand erstellt werden.

Allgemeine Hinweise für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungspläne werden gemäß den Vorgaben der DIN ISO 23601, DIN EN ISO 7010, ASR 1.3 und ASR 2.3 erstellt. Die Anzahl und Größe der Pläne hängt von der Ausdehnung des Objektes ab, hauptsächlich sind für jeden Raum mindestens zwei Fluchtmöglichkeiten anzudeuten. Die Standorte der Pläne sowie deren Ausrichtung werden in Abstimmung mit der Bauherrenschaft bzw. dessen Vertretung festgelegt.

Die Flucht- und Rettungspläne werden auf Grundlage von digitalen Zeichnungen (pdf-Dateien und dwg- / dxf-Dateien als offenes Format) erstellt, die der Auftraggeber bzw. dessen Vertretung dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt. Im Zuge einer örtlichen Begehung werden alle benötigten Informationen aufgenommen und die Zeichnungen auf Aktualität geprüft. Um die Kontaktdaten einer ortskundigen Begleitperson (z.B. Betriebsleiter, Hausmeister) wird gebeten. Nach Einholung der erforderlichen Unterlagen und der benötigten Informationen erfolgt die Erstellung / Bearbeitung der Flucht- und Rettungspläne in Abstimmung mit der Bauherrenschaft oder dessen Vertretung. Die Bearbeitungszeit ab Eingang der Auftragsbestätigung bis Abgabe bzw. Druckfreigabe soll bis maximal 6 Kalenderwochen dauern.

Im Angebotspreis sind die erforderlichen Arbeitsmittel, die Sachkundigen- und Bauzeichnerstunden, Anfahrtskosten bis zu einer Entfernung von 20 km, die Vervielfältigungskosten in Papierform sowie sämtliche Korrespondenz-, Porto- und Zustellungskosten enthalten. Laminierte und / oder eingerahmte Plansätze können gegen Preisaufwand erstellt werden.

Allgemeine Hinweise für die Erstellung von digitalen Grundriss- und Bauzeichnungen

Die CAD-Digitalisierung von Grundriss- und Bauzeichnungen erfolgt hauptsächlich auf Grundlage von Bestandsunterlagen in pdf-, Bild- und / oder Papierformat, die der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt. Nach Zustellung dieser Unterlagen erfolgt die Erstellung / Bearbeitung der digitalen Zeichnungen auf Basis einer vereinfachten Layerstruktur. Die Bearbeitungszeit ab Eingang der Auftragsbestätigung bis Abgabe soll bis maximal 6 Kalenderwochen dauern. Der Auftraggeber erhält die digitalisierten Unterlagen in offenem dwg- / dxf-Format per E-Mail-Anhang oder auf einen Datenträger. Es erfolgt kein örtliches Aufmaß, daher sollen die Unterlagen ohne Prüfung nicht einer fortführenden Ausführungsplanung dienen. Eine örtliche Prüfung der Maße kann unter Umständen erfolgen, ist jedoch Bestandteil eines gesonderten Auftrags.

Im Angebotspreis sind die erforderlichen Arbeitsmittel sowie sämtliche Korrespondenz-, Porto- und Zustellungskosten enthalten. Gedruckte, laminierte und / oder eingerahmte Unterlagen können gegen Preisaufwand erstellt werden.

Allgemeine Hinweise für die Erstellung von Brandschutzordnungen

Brandschutzordnungen werden gemäß den Vorgaben der DIN 14096 erstellt. Diese enthalten die Teile A (Aushang), B und C.

Üblicher Weise werden im Zuge einer örtlichen Begehung alle benötigten Informationen aufgenommen; diese Informationen (z.B. Besonderheiten des Betriebes, technische Gebäudeausrüstung usw.) werden in der objektbezogenen Brandschutzordnung aufgenommen. Um die Kontaktdaten einer ortskundigen Begleitperson (z.B. Betriebsleiter, Hausmeister) wird gebeten. Nach Einholung der erforderlichen Informationen und Aufstellung der Brandschutzordnung, erfolgt eine prinzipielle Abstimmung mit den örtlichen Behörden. Die Bearbeitungszeit ab Eingang der Auftragsbestätigung bis Abgabe bzw. Druckfreigabe soll bis maximal 6 Kalenderwochen dauern.

Im Angebotspreis sind die erforderlichen Arbeitsmittel, die Sachkundigenstunden, Anfahrtskosten bis zu einer Entfernung von 20 km, die Vervielfältigungskosten (Teil A laminiert, Teile B und C in Papierform) sowie sämtliche Korrespondenz-, Porto- und Zustellungskosten enthalten.

Allgemeine Hinweise für die Brandschutzbeauftragung

Arbeitgeber bzw. Betriebsleiter und Vorgesetzte tragen die Verantwortung zur Erfüllung der Aufgaben aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter zur Verhütung von Bränden und das Ergreifen von Maßnahmen zu ihrer Abwendung.  Der Brandschutzbeauftragte unterstützt die für den Brandschutz verantwortlichen Personen durch Auswahl, Beurteilung, Planung und Kontrolle notwendiger Brandschutzmaßnahmen im Betrieb, durch Unterweisung betrieblicher Brandschutzkräfte und in der Zusammenarbeit im Bereich des betrieblichen Brandschutzes mit Behörden, Versicherungen und der Feuerwehr.

Die Beauftragung erfolgt auf eine mit dem Auftraggeber bzw. dessen Vertretung abgestimmte Zeit, mindestens jedoch für 12 Monate ab Auftragsbestätigung. Die Beurteilung der baulichen, anlagentechnischen sowie der betrieblichen und organisatorischen Gegebenheiten erfolgt in Form eines ausführlichen Berichtes auf Grundlage von Bestandsunterlagen (genehmigte Bauantragspläne, genehmigte Brandschutzkonzepte usw.) die der Auftraggeber bzw. dessen Vertretung dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, in Verbindung mit einer örtlichen Begehung.

Im Angebotspreis sind die erforderlichen Arbeitsmittel, die Sachkundigenstunden, Anfahrtskosten bis zu einer Entfernung von 20 km, evtl. Vervielfältigungskosten sowie sämtliche Korrespondenz-, Porto- und Zustellungskosten enthalten.

Stand: September 2019