Feuerwehrplan Beispiel für Stadt Bielefeld nach DIN 14095

FEUERWEHRPLÄNE

Feuerwehrpläne dienen grundsätzlich den Einsatzkräften der Feuerwehr zu einer schnellen Erfassung des Einsatzortes und des betroffenen Objektes bzw. eines gefährdeten Gebäudes oder Einrichtung sowie zur besseren Orientierung im Einsatzgebiet. Diese enthalten Angaben zu der Zugänglichkeit des Objektes, zur baulichen Abschottungen des Gebäudes, zu den potenziellen Gefahrenstellen sowie über die brandschutztechnische Gebäudeausrüstung.

Für Schulen, Krankenhäuser, Beherbergungsstätten, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Hochhäuser sowie für Industriebauten ab einer bestimmten Größe wird grundsätzlich die Erstellung von Feuerwehrplänen gemäß DIN 14095 über die gesetzlichen Bauvorschriften gefordert. Zum Beispiel stehen für das Land Nordrhein-Westfalen hierzu die Sonderbauverordnung (SBauVO) § 42 / Verkaufsstätten und § 117 / Hochhäuser sowie die Industriebaurichtlinie (IndBauR NRW) Pkt. 5.14.2. Die Erstellung der Feuerwehrpläne kann darüber hinaus von der Baugenehmigungsbehörde und/oder der Feuerwehr (z.B. gemäß BHKG, § 29, Abs. 1) gefordert werden. Diese Regelung gilt grundsätzlich für Objekte, die durch Brandmeldeanlagen überwacht werden.

Unser Angebot

Im Falle von Neubauten, von baulichen Veränderungen an den oben genannten Sonderbauten oder bei Nutzungsänderungen müssen Feuerwehrpläne vor Inbetriebnahme vorliegen bzw. bestehende Pläne auf den neusten Stand gebracht werden. Diese müssen den aktuellen Baustand wiedergeben und unterliegen gemäß der DIN 14095 im 2 Jahrestakt zusätzlich einer Revision.

Ein Satz Feuerwehrpäne für ein Gebäude besteht überwiegend aus einer Objekt-Kurzbeschreibung, einem Übersichtsplan / Lageplan und den Geschossplänen. Dieser wird vor Fertigstellung der örtlichen Feuerwehr als Vorabzug zur Feinabstimmung zugestellt. Die endgültig abgestimmten Unterlagen werden anschließend in mehrfacher Ausfertigung der Feuerwehr sowie dem Kunden zugestellt. Für weitere Informationen, siehe hierzu auch unsere AGB.

Die größte Erfahrung bei der Erstellung von Feuerwehrplänen haben wir im Raum Ostwestfalen-Lippe (OWL) gesammelt. Hierzu zählen hauptsächlich die Feuerwehren bzw. die Brandschutzdienststellen der Stadt Bielefeld, des Kreis Gütersloh, der Stadt Herford, der Stadt Bad Salzuflen und des Kreis Lippe.

Als Ergänzung zu den Feuerwehrplänen bieten wir unseren Kunden, nach Bedarf, Feuerwehrlaufkarten, Übersichtspläne für Rauchwarnmelder sowie Flucht- und Rettungspläne zu erstellen an.