Flucht- und Rettungsplan Beispiel nach DIN ISO 23601

FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen ist für Arbeitsstätten und Sonderbauten gesetzlich festgeschrieben. Für sonstige Gebäude die dem Aufenthalt von nicht ortskundigen Personen dienen, über eine große Ausdehnung und/oder eine unübersichtliche Rettungswegsituation verfügen, wird die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen empfohlen. In der Baugenehmigung oder dem Brandschutzkonzept können ebenfalls Flucht- und Rettungspläne vorgesehen werden. Diese Pläne dienen allen Nutzern des betroffenen Gebäudes zur vereinfachte Vermittlung des Gebäudegrundrisses bzw. des Aufenthaltsbereiches, dessen Notausgänge sowie aller Melde-, Lösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen.

Unser Angebot

Flucht- und Rettungspläne erstellen und aktualisieren wir auf Grundlage von digitalen Grundrisszeichnungen und einer örtlich vorgenommenen Bestandsaufnahme. Die vorbereiteten Pläne, deren Standorte sowie das Format stimmen wir vor Fertigstellung mit der Bauherrenschaft bzw. dessen Vertretung endgültig ab.

Die größte Erfahrung mit Flucht- und Rettungsplänen haben wir im Raum Ostwestfalen-Lippe (OWL) gesammelt. Hierzu zählen hauptsächlich Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Industriebauten und Bürogebäude im Einzugsgebiet der Stadt Bielefeld, des Kreis Gütersloh, der Stadt Herford, der Stadt Bad Salzuflen und des Kreis Lippe.

Die Aufstellung bzw. Fortschreibung erfolgt nach den Anforderungen der DIN ISO 23601, der ASR 1.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan) und ASR 2.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) mit graphischen Symbolen gemäß DIN EN ISO 7010. Die Pläne werden dem Kunden auf Wunsch laminiert, als Siebdruck oder eingerahmt zugestellt. Für weitere Informationen, siehe hierzu auch unsere AGB.

Für Beherbergungsstätten wie z.B. Hotels und Hostels, fertigen wir ebenfalls Raumpläne (zum Aushang innerhalb der einzelnen Zimmer) an. Als Ergänzung zu den Flucht- und Rettungsplänen bieten wir unseren Kunden, nach Bedarf, auch Feuerwehrpläne und Brandschutzordnungen zu erstellen an.