Brandschutzplan Beispiel mit Eintragungen zum Brandschutz

BERATUNG ZUM BRANDSCHUTZ

Sei es zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus oder ein ausgedehnter Industriebau, der Brandschutz spielt in beiden Fällen eine imens wichtige Rolle. Er umfasst alle Maßnahmen die der Vorbeugung einer Brandestehung und -ausbreitung dienen und die “die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten” (BauO NRW, § 14) ermöglichen. Diese Maßnahmen sind in allen Landesbauordnungen sowie in zahlreichen Richlinien und Verordnungen gesetzlich festgeschrieben.

Um diesen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen aus brandschutztechnischer Sicht zu entsprechen, müssen Eigentümer bzw. Betreiber meistens großen finanziellen Verpflichtungen nachgehen. Eine ausführliche Beratung zum Brandschutz und das Auffinden der “goldenen Mitte” zwischen der Architektur, dem Baurecht und den technischen Baubestimmungen bereits in der Vorplanung des Bauvorhabens spart daher Geld. Und da es letzendlich um die Sicherheit des Gebäudes und insbesondere deren Nutzern geht, ist die Inanspruchnahme einer sachkundigen Betreuung während der gesamten Nutzungszeit eines Gebäudes empfehlenswert.

Unsere Leistungen

Für Neubauten stellen wir uns Ihnen gerne für die brandschutztechnische Abstimmung der Entwurfsplanung zur Verfügung. In diesem Sinne erstellen wir Stellungnahmen zum Brandschutz sowie Brandschutzpläne und führen eventuell notwendige, brandschutzrellevante Bemessungen aus. Hierzu setzen wir unsere mehrjährige Erfahrung insbesondere im Raum Ostwestfalen-Lippe (OWL) und Nordrhein-Westfalen ein.

Darüber hinaus gleichen wir für bereits bestehende Gebäude die geplanten Umbaumaßnahmen, kleinere Anbaumaßnahmen oder eine gewünschte Nutzungsänderung mit dem bereits bestehenden Brandschutzkonzept/-konzepten und Baugenehmigung/-genehmigungen ab. Hierbei werden ebenfalls die aktuell geltenden Gesetze und Richtlinien berücksichtigt.

Eigentümer und Betreiber betreuen wir in Sachen Brandschutz auch als Brandschutzbeauftragten. Wir liefern als Sachkundige regelmäßig Berichte über eventuelle Mängel im Bestand und über Verbesserungsmöglichkeiten. Wir agieren als Vermittler um eine gute Kommunikation zwischen Eigentümer, Bauamt, Brandschutzdienststelle und Fachplanern sicherzustellen.

Für die Erstellung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen sowie von Brandschutzplänen aller Art werden grundsätzlich digitalisierte Grundriss- und Bauzeichnungen benötigt.